Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig? Wie soll ich meine erhaltene Lieferung von belegten Brötchen für Meetings richtig verbuchen?

In Österreich existieren steuerliche Regelungen bezüglich der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten. Hier sind einige Aspekte, die in Bezug auf die erhaltene Lieferung von belegten Brötchen für Meetings relevant sein könnten:

Bewirtungskosten in Österreich

Definition
Bewirtungskosten sind Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern. Dies kann auch die Lieferung von Mahlzeiten, wie belegten Brötchen bei Meetings, umfassen.

Abzugsfähigkeit
Ob Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, hängt insbesondere davon ab, weswegen die Bewirtung erfolgt.

Beispielsweise sind Verpflegungskosten anlässlich einer Schulung zur Gänze abzugsfähig, wenn die Verpflegungskosten im Schulungspreis enthalten sind.

Zur Gänze abzugsfähig sind auch Bewirtungskosten, die (nahezu) keine Repräsentationskomponente aufweisen, wie zB Kostproben, Bewirtung anlässlich der Schulung von Arbeitnehmern eines in- oder ausländischen Geschäftsfreunds, Bewirtung anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, die für Geschäftsfreunde gegeben werden, mit denen laufende Geschäftsbeziehungen bestehen.

Ebenfalls zur Gänze abzugsfähig ist Bewirtung im Rahmen von Events, wenn derartiges Event-Marketing im Rahmen eines professionellen Marketingkonzeptes eingesetzt wird.

Zur Hälfte abzugsfähig sind werbewirksame Bewirtungsaufwendungen, bei denen die Repräsentationskomponente untergeordnet ist. Beispiele hierfür sind Bewirtung in Zusammenhang mit betrieblich veranlassten Informationsveranstaltungen, Bewirtung im Betriebsraum bei Geschäftsbesprechung mit Kunden, „Arbeitsessen“ im Vorfeld eines konkret angestrebten Geschäftsabschlusses.

Bewirtungsaufwendungen sind zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn die Bewirtung hauptsächlich der Repräsentation dient oder Repräsentationsmerkmale in nicht untergeordnetem Ausmaß aufweist (zB Bewirtung in Form von Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss, Bewirtung aus persönlichem Anlass des Steuerpflichtigen wie sein Geburtstag, Dienstjubiläum etc.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue steuerliche Behandlung von bewirteten Brötchen bei Meetings von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art der Veranstaltung, die Werbekomponente und die nachweisliche betriebliche Veranlassung. Daher ist es ratsam, sich mit einem österreichischen Steuerberater (www.contax.at) in Verbindung zu setzen, der die spezifischen Umstände Ihres Unternehmens berücksichtigen kann und genaue Informationen im Einklang mit den aktuellen Steuervorschriften bietet.